Schweigepflicht
Die Kinderinsel Helene Konschu Kindertagespflegeperson in Bünde
Die Erziehungsberechtigten und die Tagespflegeperson verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich ihrer Familie betreffen, Stillschweigen zu bewahren.
Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Tagespflegeverhältnisses.